KI-Scribe und DSGVO: 7 Fragen vor dem Einsatz
Die Aufnahme einer Konsultation enthält Gesundheitsdaten. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehören sie zu den besonderen Kategorien personenbezogener Daten, für die strengere Regeln gelten. Bevor Sie einen KI-Scribe einführen, lohnt es sich, dem Anbieter einige konkrete Fragen zu stellen.
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für eine Bewertung in Ihrer Einrichtung ziehen Sie Ihre Datenschutzbeauftragte oder Ihren Datenschutzbeauftragten hinzu.
1. Wo werden die Daten verarbeitet?
Fragen Sie, wo die Server für die Anwendung, die Datenbank, die Spracherkennung und das Sprachmodell stehen, das die Dokumentation schreibt. Oft sind das verschiedene Anbieter. Findet ein Teil der Verarbeitung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums statt, fragen Sie, auf welcher Rechtsgrundlage die Daten übermittelt werden.
2. Wird das Audio gespeichert, und wie lange?
Die Aufnahme wird nur so lange gebraucht, bis sie in Text umgewandelt ist. Fragen Sie, ob sie nach der Transkription gelöscht wird, ob der Anbieter oder einer seiner Unterauftragsverarbeiter sie aufbewahrt und ob Aufnahmen zum Training von Modellen verwendet werden.
3. Wer sind die Unterauftragsverarbeiter?
Der Anbieter sollte benennen können, an welche Dienstleister er Daten weitergibt (Infrastruktur, Spracherkennung, Sprachmodell) und zu welchen Bedingungen.
4. Gibt es einen Auftragsverarbeitungsvertrag?
In der Regel ist die Praxis oder Klinik der Verantwortliche und der Anbieter der Auftragsverarbeiter. Ihr Verhältnis regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO). Er legt den Zweck der Verarbeitung, die Sicherheitsmaßnahmen, die Löschfristen und das Vorgehen bei einem Sicherheitsvorfall fest.
5. Wie werden Patientinnen und Patienten informiert?
Patientinnen und Patienten sollten wissen, dass das Gespräch aufgezeichnet und verarbeitet wird, und zu welchem Zweck. Legen Sie in Ihrer Einrichtung fest, wie Sie informieren und wann eine Einwilligung erforderlich ist.
6. Lässt sich die Menge personenbezogener Daten verringern?
Am sichersten sind Daten, die gar nicht erst aufgenommen werden. Wenn Name, Versichertennummer oder Adresse der Patientin oder des Patienten für die Dokumentation nicht nötig sind, nennen Sie sie nicht während der Aufnahme, oder starten Sie die Aufnahme erst nach der Identifikation.
7. Wer hat Zugriff auf Transkripte und Dokumentation?
Fragen Sie, wie die Anmeldung geschützt ist, ob Mitarbeitende des Anbieters die Inhalte einsehen können und ob Nutzerinnen und Nutzer ihre eigenen Transkripte löschen können.
So beantwortet MedGlas diese Fragen
- Die Anwendung und die Datenbank laufen bei AWS in Frankfurt, in der Europäischen Union.
- Die Dokumentationsentwürfe erstellt ein Sprachmodell in EU-Regionen.
- MedGlas speichert nach der Transkription keine Audioaufnahmen. Der Text des Transkripts und der Dokumentation wird im jeweiligen Nutzerkonto gespeichert und 24 Stunden nach dem Anlegen des Eintrags automatisch und endgültig gelöscht; Nutzerinnen und Nutzer können einen Eintrag auch früher löschen.
- Schlägt das Hochladen fehl, etwa ohne Internetverbindung, wartet die Aufnahme verschlüsselt (AES-GCM, mit einem Schlüssel, der im Browser erzeugt wird und ihn nie verlässt) nur auf dem eigenen Gerät der Nutzerin oder des Nutzers, bis sie gesendet wird. Gelöscht wird sie nach dem Senden, bei der Abmeldung oder spätestens nach 24 Stunden.
- Wir empfehlen, während eines aufgezeichneten Gesprächs keine direkt identifizierenden Angaben der Patientin oder des Patienten zu nennen, sofern sie nicht benötigt werden.
Mehr dazu in der Datenschutzerklärung (Englisch), oder schreiben Sie uns an hello@cliniatlas.com.